Antrag der Koalition aus SPD, Bündnis 90 die Grünen und FWG zur Sicherstellung und/oder Wiederherstellung der Gestaltungshoheit der Stadtverordnetenversammlung über die städtischen Einnahmen.

Im Jahr 2016 wurde die Gründung der Kur und Tourismus AÖR, einstimmig von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und 2017 die Gründung umgesetzt.

Im Wesentlichen wurde sich zur Rechtsform der AÖR wegen wirtschaftlicher, steuerrechtlicher, personalrechtlicher und insolvenzrechtlicher Vorteile entschieden. Im Vorfeld kam es immer wieder zu insolvenzrechtlichen Problemen, beginnend mit einem Ermittlungsverfahren gegen die damalige Kurbetriebs GmbH und Ronald Gundlach als Geschäftsführer und erreichte einen neuen Höhepunkt mit einer Debatte um ein drohendes Insolvenzverfahren im Jahr 2015, nachdem ein höheres Defizit erwirtschaftet wurde als im Haushaltsplan genehmigt war.

Der Vorteil einer AÖR liegt im eigenständigen Wirtschaften, unabhängig von politischen Einflüssen, einem Insolvenzschutz durch Bürgschaft der Stadt, Entkopplung von Arbeitsverträgen von öffentlichen Tarifen, Einsparung von Kapitalertragssteuer. Der Vorstand der AÖR wird mit benannten und gewählten Personen durch die Parteien bzw. Stadtverordneten besetzt. Somit ist der Einfluss auf die Geschäftstätigkeit gewährleistet und mit einer Besetzung durch Fachleute aus Touristik, Kur, Personalwesen usw. eine unabhängige und positive Geschäftsentwicklung gewährleistet.

Hier liegt zugleich der Schwachpunkt: Ist der Verwaltungsrat politisch besetzt, droht eine Blockade aus politischen Motivationen wie zuletzt im Kommunalwahlkampf. Diese gipfelte mit der Weigerung der Schlüsselübergabe durch einen scheidenden Stadtverordneten, der den Geschäftsbetrieb über Tage behinderte!

Im Mai 2021 fanden die Stadtverordneten einen gemeinsamen Konsens zur Besetzung des Verwaltungsrates als „Expertenrat“. Dies war eine gute Entwicklung!

In der HGO ist im § 126a der gesetzliche Rahmen einer AÖR geregelt. Eine Mitwirkung durch die Stadtverordnetenversammlung, im Umfang wie im Antrag gefordert, stellt deren rechts Persönlichkeit in Frage und ist somit nicht umsetzbar. Damit kann das Ziel des Antrages nur durch eine Rückabwicklung und Auflösung der AÖR erreicht werden.
Bemerkenswert dabei ist, dass den im Mai 2021 aus den jeweiligen Fraktionen vorgeschlagenen und gewählten Mitgliedern des Verwaltungsrates, darunter auch der Fraktionsvorsitzende der FWG Lorenz Faßhauer, das Vertrauen durch den Antrag entzogen wurde!

Als Folge einer Rückabwicklung der AÖR ist Kapitalertragssteuer auf alle Erträge und stillen Reserven fällig. Arbeitsverträge sind zu kündigen und neu mit den jeweiligen Mitarbeitern nach Tarif im öffentlichen Dienst zu schließen. Ein Gutachten, wie von der Koalition gefordert und die Umstrukturierung der Betriebe wird wegen der komplexen Lage, hohe Kosten verursachen. Ebenso ist es fraglich, ob der Vorstand weiterhin zur Verfügung steht.

Zuletzt stellt sich die Frage, ob die Folgen des Antrages der Koalition im Vorfeld mit einer entsprechenden Rechts- und Steuerberatung geklärt wurde und alle Stadtverordneten der Koalition detailliert über die Folgen aufgeklärt wurden.

Der Antrag der Koalition zur Auflösung der AÖR dient ausschließlich dazu, das eigene Machtstreben auszubauen mit den zu erwartenden gravierenden Folgen für den städtischen Haushalt.

Die Fraktion der CDU Bad Sooden-Allendorf fordert daher SPD, Bündnis 90 / die Grünen und FWG auf den genannten Antrag zurückzuziehen um Schaden von der Stadt zu wenden!
Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Stadtverordnetenversammlung vom 21.1.22!

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